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Evangelisches Gesang-Buch / hrsg. nach den Beschlüssen der Synoden von Jülich, Cleve, Berg, und von der Grafschaft Mark
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IV

zu Coblenz und Münster, und von denselben an das König­liche hochpreisliche Ministerium der geistlichen, Unterrichts­und Medizinal- Angelegenheiten zur Genehmigung eingereicht worden ist, so hat das gedachte hohe Ministerium sich wohl­gefällig über die Vereinigung beider Synoden zur Bearbei­tung eines gemeinschaftlichen Gesangbuchs geäußert, die ver­ständige Berücksichtigung der noch bestehenden Gesangbücher beifällig anerkannt, und den Druck des vorliegenden Gesang­buchs, so wie die Einführung desselben in den evangelischen Gemeinen, bei welchen sie zur Zufriedenheit derselben bewerk­stelliget werden könne, hochgeneigt genehmigt.

Der gnadenreiche Gott, der dieses Werk bisher augen­scheinlich gefördert hat, bahne dem Gesangbuche den Weg in Kirche und Schule, in Haus und Herz, und segne es zur Erhebung des Gemüths und zur Erweckung frommer Andacht, segne es zu gemeinsamer Gottesverehrung im Geist und in der Wahrheit, und zur Vereinigung im Glauben und in der Liebe, segne es zur Erbauung auf den einigen Grund alles Heiles und zur Ausbreitung des Reiches unseres hochgelobten Heilandes, des Sohnes Gottes, welchem sammt dem Vater und dem heiligen Geiste sei Ehre und Anbetung in alle Ewigkeit! Amen.

opane

Gladion

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