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Gesangbuch für die evangelisch-lutherische Kirche in Bayern : [nebst Ordnung und Form des Hauptgottesdienstes an Sonn- und Festtagen]
Entstehung
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Privilegium.

Wir Maximilian Joseph,

von Gottes Gnaden König von Bayern.

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Nachdem Wir unterm 26. December vorigen Jahrs die Ein­führung eines neuen Gesangbuches für sämmtliche protestan­tische Gemeinden Unseres Königreiches genehmigt haben, so finden Wir Uns nunmehr bewogen, zur bessern Begründung einer Versorgungs- Anstalt für Pfarrers- Wittwen und Waisen das Privilegium auf dieses Gesangbuch sowohl, als auf alle noch erscheinenden liturgischen Schriften zum kirchlichen Ge­brauche, so wie auf die protestantischen Religionsbücher zum Unterrichte in Schulen, der zu errichtenden allgemeinen Pfarr­Wittwen- Kasse zu verleihen.

Wir ertheilen daher dieser allgemeinen Pfarr- Wittwen­Kaffe das Recht, die obgedachten Bücher, zur Erzielung der möglich wohlfeilsten Preise und der nöthigen Gleichförmig­feit, ganz allein zu verlegen, zu drucken, auszugeben und feil zu haben, und dieselben durch ihre aufgestellten Kommis fionarien im ganzen Königreiche verkaufen zu lassen.

Demzufolge verbieten Wir allen Unsern Unterthanen, insonderheit aber allen, in Unsern Staaten angesessenen Buchdruckern und Buchhändlern bei Vermeidung Unserer aller­höchsten Ungnade und einer Strafe von Ein Hundert Dukaten, wovon jedesmal die Hälfte Unserer Staats- Kasse, die andere Hälfte aber der allgemeinen Pfarr- Wittwen- Kaffe zufallen soll, sich unter keinerlei Form und Vorwand, weder mittel­oder unmittelbar, einen Nachdruck oder Debit gemeldter Bücher und Schriften zu erlauben.