Vorrede.
Unter die Aufgaben selbst, welche der Kommission gestellt waren, und die sie zu lösen wenigstens mit anhaltendem Fleiße bemüht gewesen ist, gehört zunächst eine sorgfältige Berücksichtigung der älteren Kirchengesänge aus dem Zeitraume von der Reformation an bis in die Mitte des vorigen Jahrhunderts, von denen in möglichst beträchtlicher Anzahl diejenigen ausgewählt werden sollten, welche sich durch Tiefe der Empfindung und kräftigen Ausdruck der from= men Gesinnung auszeichnen und besonders in der hiesigen Stadt und Provinz unter die bekannten und geschätzten Kernlieder gerechnet werden. Eine gleiche Rücksicht war ferner der Kommission auf diejenigen neuern Kirchengesänge empfohlen worden, die wegen ihrer weiten Verbreitung bereits eine Art von Bürgerrecht haben, vorausgesetzt, daß es ihnen nicht an allem dichterischen Werte mangle, noch die darin enthaltene Moral zu abgeschlossen und unverbunden mit der christlichen Glaubenslehre erscheine, noch diese Lieder sich mehr für die häusliche Erbauung als für den kirchlichen Gebrauch eignen, in welchen Fällen der Kommission unbenommen blieb, den Ausfall derselben durch andere weniger bekannte Lieder neuerer Zeit zu ergänzen, denen eine günstige Aufnahme gewünscht werden mußte.
IV
Fürs dritte lag den Unterzeichneten ob, von den verschiedenen Auffassungsweisen der christlichen Glaubenslehre keine ausschließlich zu begünstigen, aber auch keiner ihre Stelle zu verweigern, die als Äußerung des frommen Gefühls sich mit der evangelischen Wahrheit und mit dem Wesen eines kirchlichen Buches in Einklang bringen läßt. Was viertens die Melodieen betrifft, so sollte das neue Gesangbuch dazu beitragen, den vorhandenen großen Reichtum musterhafter Choräle in Gebrauch zu erhalten, und es sollte zugleich da, wo zu demselben Liede mehrere Melodieen gesungen werden können, jederzeit diejenige vorgezeichnet werden, welche für den Inhalt, die Zeit und den Ort die angemessenste ist. Zuleht lag es keineswegs in der Überzeugung der Synode, daß in Gesangbüchern dieser


