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Wir haben diese Ausgabe des Chorsängers einer neuen Uebersicht unterzogen, das wirkliche Volksbuch mit dem Gradual und Vesperal der Straßburger Diözese in Einklang gebracht und mit einigen zweckdienlichen und erbaulichen Beiträgen vermehrt, um demselben einen gemeinnützlicheren, einheitlicheren und nachhaltigeren Gebrauch zu verschaffen.
Wir erklären den Gebrauch dieses Handbuchs im diesseitigen Bisthum als ausschließlich zulässig und verbieten die Einführung jeder anderen der= artigen liturgischen Schrift ohne unsere spezielle Erlaubniß.
Straßburg, den 20. April 1881.
† Andreas, Bischof von Straßburg.


