zu dieser Ausgabe.
besserung der geistlichen Erkenntniß, wie es nöthig ist, zusammenstimmen, wird jetzt auf die hohe Anordnung und Bewilligung der Königl. Hochpreislichen Regierung ein Gesangbuch zum allgemeinen Gebrauch in den gottesdienstlichen Versammlungen unsrer Provinzen empfohlen, das bereits im Jahre 1787 durch die nicht geringe Bemühung des Ehrwürdigen Ministeriums der Stadt Stralsund ausgefertigt wurde, und in dem zeitherigen Gebrauch sich nüßlich gemacht hat. Nicht allein sind in demselben mehrere der geistreichen Lieder, welche seit vielen Jahren zur Erbauung der Christen verfertigt wor den, aufgenommen, als in unsern bisherigen Gesangbüchern waren; sondern es wird auch jetzt in unsern Provinzen und deren Stadt- und Landgemeinen eine Einheit des Gesangbuchs veranstaltet, da bisher unter uns drei und wohl gar vier Gesangbücher, nämlich, außer dem Gesangbuche der Stadt Stralsund, das Greifswaldische, das Landgesangbuch, und in einigen Ge
meinen ein älteres Stettinsches, im Gebrauch
gewesen sind. Auch ist die Buchdruckerei be
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