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Christliches Gesangbuch zur Beförderung der öffentlichen und häuslichen Erbauung, für Neu-Vorpommern und das Fürstenthum Rügen
Entstehung
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zu dieser Ausgabe.

besserung der geistlichen Erkenntniß, wie es nöthig ist, zusammenstimmen, wird jetzt auf die hohe Anordnung und Bewilligung der Königl. Hochpreislichen Regierung ein Gesang­buch zum allgemeinen Gebrauch in den gottes­dienstlichen Versammlungen unsrer Provinzen em­pfohlen, das bereits im Jahre 1787 durch die nicht geringe Bemühung des Ehrwürdigen Mini­steriums der Stadt Stralsund ausgefertigt wurde, und in dem zeitherigen Gebrauch sich nüßlich ge­macht hat. Nicht allein sind in demselben meh­rere der geistreichen Lieder, welche seit vielen Jah­ren zur Erbauung der Christen verfertigt wor den, aufgenommen, als in unsern bisherigen Ge­sangbüchern waren; sondern es wird auch jetzt in unsern Provinzen und deren Stadt- und Landgemeinen eine Einheit des Gesangbuchs ver­anstaltet, da bisher unter uns drei und wohl gar vier Gesangbücher, nämlich, außer dem Gesang­buche der Stadt Stralsund, das Greifswaldi­sche, das Landgesangbuch, und in einigen Ge

meinen ein älteres Stettinsches, im Gebrauch

gewesen sind. Auch ist die Buchdruckerei be

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