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Gesangbuch zum Gottesdienstlichen Gebrauch für Evangelische Gemeinen : mit Genehmigung Eines hohen Ministerii der geistlichen Angelegenheiten
Entstehung
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Vorrede zur achten Auflage.

Bas zuerst im Jahre 1829 zu Berlin mit Genehmigung der Evan,

gelischen kirchlichen Ober. Behörde erschienene, und dann in sechs nachfolgenden Auflagen verbreitete Gesangbuch zum gottes, dienstlichen Gebrauch für Evangelische Gemeinen hat durch die Aufnahme, welche es gefunden und in der es sich behaup tet, hinreichend bewiesen, daß es einem damals weithin und tief em. pfundenen Bedürfnisse entsprach, und für die vollkommnere Aneig­nung und Benutzung des evangelischen deutschen Liederschatzes in tirchlichen Versammlungen einen fühlbar gesegneten Uebergang und Fortschritt bezeichnet. Wenn indeffen schon die ersten Herausgeber das Geständniß öffentlich abgelegt haben, daß diese Lieder, Sammlung von der beabsichtigten Vollkommenheit noch fern sey, so hat sich auch wirklich seit mehreren Jahren bei einem ansehnlichen Theil unserer Kirchengenoffen ein weiter gehendes Verlangen fund gegeben, welchem feine Berechtigung, eben weil es auf dem heiligsten Lebensgebiete hervorgetreten, nicht abgesprochen werden darf. Unverkennbar hat sich neuerdings der kirchliche Sinn noch in höherem Grade und größerem Umfange, als es im Zeitpunkte der ersten Herausgabe des Buches der Fall war, sowohl überhaupt den Liedern von älterer Bewäh rung, als auch den älteren Lese. Arten der einzelnen, wieder zuges wandt.

Demzufolge empfingen die unterzeichneten, ältere und ordnungs mäßig neu hinzugetretene, Mitglieder der für das Gesangbuch be