Demnach der durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr, Friedrich August, des heiligen Römischen Reichs Erzmarschall und Churfürst zu Sachsen 2c., auch Burggraf zu Magdeburg 2c., mein gnädigster Herr, auf bei Höchst. Denenselben von dem Buchhändler, Herrn Johann Esaias Seidel in Sulzbach beschehenes unterthänigsies Suchen in Gnaden bewilliget, daß derselbe folgende beide Bücher:
1) Benjamin Schmolcken's Gott geheiligte Morgen- und Abend: Undachten.
2) Desselben Buß: Opfer.
in sofern er, seinem Anführen nach, das VerlagsRecht darüber von der Pechischen Buchhandlung zu Nürnberg an sich gebracht hat, unter Höchst. Dero Privilegio drucken lasse und verkaufe, von selbigem auch der dießfalls erhaltene Privilegien Schein mir zur Insinuation an die Buchhändler zugestellet, und dann von mir sothanes Privilegium, nach Vorschrift des sub dato Dresden den 18. December 1773. ergangenen gnädigsten Mandats und des demselben beigefügten Regulativs, allen hiesigen sowohl, als den jetzt zur Messe anwesenden fremden Buchhändlern infinuiret worden, immaßen sie solches mittelst eigenhändiger Unterschrift meines Protokolls beken. net haben, und Niemand hierbei etwas erinnert


