Vorrede.
Diejenigen, denen dieses Geschäft aufgetragen war, haben sich bemüht, solches, so weit einige une abånderliche Umstände und Rücksichten es verstars teten, seinem Zwecke gemäß auszuführen.
Daher sieht das Königl. Consistorium der Erreichung seiner Absicht mit gegründeter Hoffnung entgegen, indem es die künftige Einführung dieses Buches zum gottesdienstlichen Gebrauche, welche auf Veranlassung des hiesigen Magistrates zunächst in den Stadtpfarrkirchen veranstaltet werden wird, mit Zustimmung der höchsten geistlichen Behörde, auch für alle übrigen Gemeinden des Herzogthus mes Magdeburg genehmigt und verordnet.
Mdge dadurch religidse Gesinnung und Empfine dung bey Vielen erweckt und belebt, und christa liche Andacht und Gottseligkeit befördert werden! Magdeburg, den 12ten Januar 1805.
CHI
Königl. Preuß. Magdeburgisches Consistorium.
v. Vangerow.
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Inhalt.


