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Wann dann Hochgedacht Ihro Gnaden, in dero an mich beschehenes Gn: Gesinnen, so wol ex officio, als sonsten vnderthänig: vnd gehorsamblich zu pariren, mich so willig als schuldig erkennet; Als hab, mit, vnd in Gegenwart der vnden benambsten Gezeugen, angedeute Original Abblaß- Brieff, Instrument vnd Miracul- Buch, mit allem Fleiß besichtiget, vnd recognoscirt, an etlichen Sigillen zwar etwas wenigs verletzt, an Schriften aber ganz, vnd gar unversehrt, vnd ohn argwöhnisch befunden, alsdann mit gegenwärtigen Abschrifften vnd Copiis, fleissig vnd wolbedächtlich collationiert, auscultirt, vnd denen von Wort zu Wort( ausser der Miraculn, in welchen etliche altfränckische vnbekandte Wort geendert, sonsten aber der gantze sensus vnd völlige Innhalt, überall behalten*) mitstimmend, vnd gleichlautend zu seyn, wahrgenommen, vermerckt, vnd deutlich gesehen, vnd dessentwegen darüber dises glaubwürdige Vidimus, vnd offentliche Instrument auffgesetzt, expedirt, vnd außgefertiget. So beschehen auff Jahr, Indiction, verledigten Kayserthums, Tag, Monat und Ort, als obstehet, in Beysein, vnd Perfönlicher Gegenwart, der Edel- Ehrenvesten, Hochvnd Wohlgelehrten Herrn Henrici, Rönig L. V. C. Burgern zu Delsperg, vnd Fürstl: Bischoffl: Consistorii Advocaten vnd Procuratorn etc. Auch Herrn
*) Diese Bemerkung gilt auch dieser zweiten Auflage, in der man in sprachlicher Hinsicht alle nöthige Berbes serungen und zweckmäßige Abkürzungen vorgenommen. bat.


