Vorrede
IV
den Ort die angemessenste ist. Zuletzt lagres feineswegs in der Ueberzengung der Synode, daß in Gesangbüchern dieser Art, welche nicht den Bedürfnissen der wissenschaftlichen Forschung, sondern allein der öffentlichen Erbauung sowohl der jetzt lebenden, als der nächstfolgenden Geschlechter gewidmet sind, an den aufgenommenen Liedern durchaus nichts geändert werden dürfe. Vielmehr sollte zwar jedem Liede, sein eigenthümliches Gepräge gelassen, aber die schonend bessernde Hand unbedenklich angelegt werden, wenn die natürliche Gedankenfolge in einem Liede zus Lauffallend vernachlässiget ware und dennoch der Inhalt auf eine leichtere und einfachere Weise geordnet werden konnte; wenn die Melodie nothwendig einen Ruhepunkt gebot, wo im Terte die Periode oder der Saß noch keinen Schluß enthielt- auf welchen dem Gefühle so unangenehmen und für die Andacht beim Gesang so störenden Uebelstand auch die vorzüglichsten Liederdichter nicht sorgsamt genug geachtet haben, und dessen Entfernung eben so nothwendig, als meistens sehr schwierig ist; endlich wenn der Ausdruck sprachwidrig, oder für den guten Geschmack anstößig, oder nicht verständlich genug gefunden ward.
Diese Grundsätze hat die Commission bei der Vollziehung ihres Auftrages zwar beständig vor Augen gehabt, aber auch die Uleberzeugung erlangt, daß jedes Unternehmen dieser Art noch weit von der beabsichtigten Vollkommenheit entfernt bleiben und nimmermehr den so sehr verschiedenen Anforderungen und Erwartungen aller einzelnen Beurtheiler entsprechen werde.
Nach vollendeter Arbeit ist die Handschrift dem Königlichen Consistorium der Provinz Brandenburg übergeben, von demselben geprüft und mehrere Monate hindurch in dessen Geschäfts- Locale zur Einsicht der Sachverständigen ausgelegt, hernach aber dem Königl. Ministerium der geistlichen Angelegenheiten überreicht


