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Gesangbuch zum Gottesdienstlichen Gebrauch für Evangelische Gemeinen : mit Genehmigung Eines hohen Ministerii der geistlichen Angelegenheiten
Entstehung
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Seit geraumer Zeit hat sich namentlich in der hiesi­gen Hauptstadt ein beharrliches Verlangen ausgespro­chen, daß aus dem reichen Liederschatze, welcher ein eigenthümliches und ausgezeichnetes Besigthum der deutschen evangelischen Kirche ist, eine dem gegenwär­tigen Bedürfnisse angemessene Auswahl getroffen wer­den möchte, die das Vorzügliche der einzelnen vor­handenen Liedersammlungen möglichst in sich vereinigte. Dieses Verlangen wurde auf Veranlassung der ober­sten geistlichen Behörde von der im Jahre 1817 hier versammelten Kreis- Synode ernstlich erwogen; dem­zufolge aus den Mitgliedern dieses Vereins unter hö­herer Genehmigung eine besondre Commission gebildet und beauftragt wurde, nach Maßgabe der allgemei­nen, von der Synode festgestellten Grundsäße den vorliegenden Liederstoff jenem Zweck gemäß zu bear­beiten, worauf die Commission ihr Geschäft sofort mit Freudigkeit begann. Sie erlitt während ihrer Arbeit durch das Ausscheiden der in das Land der Vollen­deten abgerufnen Pröpfte Hanstein und Ribbeck einen tiefbetrauerten Verlust, suchte solchen jedoch durch die Wahl andrer Theilnehmer zu ersetzen, und ihr gegenwärtiger Bestand ist aus den Namen der Unterzeichneten zu ersehen.

Unter die Aufgaben selbst, welche der Commiſ sion gestellt waren, und die sie zu lösen wenigstens mit