Regeln und Statuten der Bruderschaft.
Ermahnung unsittliche Mitglieder von der Bruderschaft auszuschließen.
Derselbe kann auch kleinere Geldstrafen verhängen, welche für gottesdienstliche oder Armenzwecke nach dem Beschlusse des Bruderschaftsrathes zu verwenden sind.
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19. Die Bruderschaftsräthe werden nur auf Ein Jahr 3 pewählt, und können vom Ortspfarrer nach Ablauf des ahres bestätigt, oder auch neu gewählt werden.
son
und
Abläffe
durch
denes, ir die Mitglieder der Bruderschaft.* schaften, 8.
a. Vollkommene Ablässe. Jesum in vollkommener Ablaß in forma Jubilaei durch guider Aufnahme in die Bruderschaft nach Empfang und Feiert Sakramente der Buße und des Altares. Schwörens, vollkommener Ablaß in der Stunde des treue Pflege man reumüthig beichtet und communicirt, oder 9. Sätnicht möglich ist, reumüthig den Namen Jesu und Dank täge ausspricht oder im Herzen anruft. Schlußformel ollkommener Ablaß, wenn man nach EmSaframent des 2. Sakramente am Feste des Fronleichnams, - Feiertagen aberuf, dem Haupt- und Titularfeste der sten Sakraments und der heiligen Dreikönige und am Fefte 10. Dem monatNichael in der Zeit von der ersten viel als möglich, andő Altarssakrament öfte enn durch den Ablaß nicht die Strafe, welche man
11. Derjenigendig ist, sondern blos die in früheren Zeiten in der Zeit der immerwähyfe oder Kirchenbuße nachgelassen würde, ist schon lien anordnet, tution Auctorem fidei etc. prop. 40, verdammt worden. X., unter den Irrlehren Luthers und später von 12. Dution hat eben dieser Papst auch das Schmähen gegen die in zweitenhlichen Ablaß- Verzeichnisse strenge gerügt, und solches für verig, ärgerlich und schimpflich für den heiligen Stuhl und für die in segung Kirche bestehende Praxis, erklärt.


