Regeln und Statuten der Bruderschaft.
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Ermahnung unsittliche Mitglieder von der Bruderschaft auszuschließen.
Derselbe kann auch kleinere Geldstrafen verhängen, welche für gottesdienstliche oder Armenzwecke nach dem Beschlusse des Bruderschaftsrathes zu verwenden sind.
Bi
19. Die Bruderschaftsräthe werden nur auf Ein Jahr ewählt, und können vom Ortspfarrer nach Ablauf des ahres bestätigt, oder auch neu gewählt werden.
Abläffe
ch
ür die Mitglieder der Bruderschaft.
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ets.
a. Vollkommene Ablässe.
t Ein vollkommener Ablaß in forma Jubilaei der Aufnahme in die Bruderschaft nach Empfang ert Sakramente der Buße und des Altares.
8, vollkommener Ablaß in der Stunde des Je nan reumüthig beichtet und communicirt, oder änicht möglich ist, reumüthig den Namen Jesu alle ausspricht oder im Herzen anruft.
llkommener Ablaß, wenn man nach Em82 Sakramente am Feste des Fronleichnams, aber if, dem Haupt- und Titularfeste der ts und der heiligen Dreikönige und am Feste monatlichael in der Zeit von der ersten mit and
Vierte
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nn durch den Ablaß nicht die Strafe, welche man dig ist, sondern blos die in früheren Zeiten in der je oder Kirchenbuße nachgelassen würde, ist schon K., unter den Irrlehren Luthers und später von Aon Auctorem fidei etc. prop. 40, verdammt worden.
Im Selbstyehat eben dieser Papst auch das Schmähen gegen die in Ablaß- Verzeichnisse strenge gerügt, und solches für vergerlich und schimpflich für den heiligen Stuhl und für die in estehende Praris, erklärt.


