XI
6. An den Festtagen der seligsten Jungfrau, besonders am Feste ihrer Geburt, Verkündigung, Reinigung und Himmelfahrt, sollen sie beichten und zum Tische des Herrn gehen, auch am Vorabende durch Abbruch oder andere standesmäßige Tugendwerke ihre Herzen vorbereiten.
7. Sie sollen oft die Kapelle oder den Altar der schmerzhaften Mutter besuchen, und dort Gott und Maria eifrig anflehen, für das Heil ihrer eigenen Seele, für die Bekehrung der Sünder, und für die Erhöhung der beiligen römisch- katholischen Kirche. Ebenfalls sollen sie sich befleißen, den Nothleidenden beizuspringen, die Kranken zu besuchen, oder andere Gelegenheiten zur christlichen Nächstenliebe bereitwillig zu ergreifen.
8. Sollen die Mitglieder Sorge tragen, daß ihnen in der letzten Krankheit die sogenannte General- Absolution ertheilt werde, welche in Abgang eines Serviten Ordenspriesters, auch von jedem andern ertheilt werden kann, um dadurch den vollkommenen Ablaß zu gewinnen.
9. Sollen sie wissen, daß keine dieser Regeln unter einer Sünde verpflichte; daß man aber für die Vernachlässigung, insoweit man sich derselben schuldig gemacht hat, des sonst zu Theil gewordenen Verdienstes beraubt werde.


