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heißungen unfehlbaren göttlichen Schutzes in verschiedenen Lebensverhältnissen u. dgl. umfaßt, daß auf Anzeige des hochwürdigsten fürsterzbischöflichen Konsistoriums in Prag die t. t. oberste Polizeibehörde mittelst Dekret vom 11. Dezember 1852, 3. 8114, die Ausbreitung desselben nicht nur strengstens untersagte, sondern auch dasselbe bis zur Vertilgung zu verfolgen beschlossen hat. Diese so rühmliche Maßregel dankbar anerkennend, muß dennoch, leider! auch zugestanden werden, daß dieses schmähliche Büchlein massen: haft verbreitet ist, und daß das irregeleitete Volk noch häufig nach diesem Wunderbüchlein nachfrage. Um dem guten, frommen Volke statt des schmählichen Berliner Büchleins ein echt katholisches, kirchlich gutgeheiBenes Gebetbuch in die Hände zu geben, habe ich gegenwärtiges Büchlein ganz nach dem Gange des gerügten Machwerkes verfaßt, und bitte die Erbarmungen Gottes um den allbefruchtenden Segen von Oben.
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