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beilegt. Ja, man verargt es sogar solchen gewissenhaften Priestern, welche diesen sündhaften Unsinn schonungslos enthüllen; man verdächtiget sie wohl gar, als ob sie nicht einmal rechtgläubig wären. Man kann es dem armen Volfe nicht verargen, denn wir müssen gestehen, daß man am Schluße des verflossenen und am Anfange des laufenden Jahrhundertes unter dem Aushängschilde der Aufklärung aus Gleichgiltigkeit, Unglauben echte kirchliche Andachten, z. B. den hl. Rosentranz, die Bruderschaften, die Wallfahrten u. dgl. in die Zahl des Aberglaubens zu rechnen sich erfrechte. Dadurch wurden die frommen Gläubigen mit einem nicht ungegründeten Mißtrauen gegen Jene erfüllt, die ihnen ihre Andachten verleiden wollten. Daß nun hierin das Mißtrauen sich selbst auf Jene erstreckte, welche pflichtgemäß freilich wohl nur gegen falsche Andächteleien mit religiösen Gründen ankämpfen müssen, ist allerdings beklagenswerth, aber erklärlich. Dieses Mißtrauen nun wissen und wußten


