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Gnaden und Ablässe des fünffachen Skapuliers : mit entsprechenden Andachtsübungen / von einem Ordenspriester. Mit Erlaubniß geistlicher Obrigkeit
Entstehung
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zur schmerzhaften Mutter.

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Modus imponendi fidelibus sacra quinque scapularia, indutis impertiendi absolutionem generalem in articulo mortis, et trisagia be­nedicendi. Superiorum permissu. Münster, Aschendorff'sche Buchhandlung. Breis geh. 3 Sgr.

Aus den hinzugefügten Decreten ergiebt sich, daß die( Tauf- und Familien-) Namen der mit dem fünffachen Skapulier Bekleideten zweimal eingeschickt werden müssen, nämlich an ein Klo­ster der Trinitarier ¹), auch Trinitarinnen), oder eine Dreifaltigkeitsbruderschaft, und an ein Kloster der Serviten ¹), auch Servitinnen 2), oder eine Sieben- Schmerzen- Bruderschaft. Es besteht nun ein Kloster der unbeschuheten Trinitarier zu Cerfroid in Frankreich( bei Gandelu, Departement Aisne), eine Bruderschaft der beschuhten Trinitarier ( von denen die Priester gewöhnlich ihre Vollmacht ha­ben) zu Ahrweiler( Rheinprovinz). Eine Erz bruderschaft der unbeschuheten Trinitarier ist seit 1864 zu Köln errichtet und hat zu ihrer beson­deren Aufgabe die Unterstützung des Negerver­eines; die dahingeschickten Namen möchten des­halb, soweit thunlich, von einem Geldalmosen zur Loskaufung von Negerkindern aus der Skla­verei und zu deren christlicher Erziehung begleitet sein. Ein Kloster der Serviten ist zu Innsbruck ( Tirol), ein Kloster der Frauen Servitinnen und zu­gleich eine Sieben Schmerzen- Bruderschaft zu München in Baiern( Herzogsspitalgaffe). An allen diesen Orten werden Namen ange­

nommen.

1) Vgl. H. A.-C. 17. September 1845. 2) Vgl. H. A.-C. 22. August 1842.

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