Druckschrift 
Gnaden und Ablässe des fünffachen Skapuliers : mit entsprechenden Andachtsübungen / von einem Ordenspriester. Mit Erlaubniß geistlicher Obrigkeit
Entstehung
Einzelbild herunterladen

24

Gnaden und

Vollkommene Ablässe ¹).

Wenn ein Kirchenbesuch vorgeschrieben ist, so muß derselbe in einer Kirche der Theatiner, oder 2), wo eine solche fehlt, in einer andern geschehen, in welcher ein Altar der Mutter Gottes sich befindet.

1. Am Tage der Einkleidung.( Reumüthige Beicht, Communion, den Armen Seelen zu­wendbar.)

2. An folgenden Tagen: ersten Sonntag ( RB, C, K, A, AS) in jedem Monate, jeden Samstag( RB, C, K, A, AS) der Fastenzeit, Sonntag( RB, C, K, A, AS) und Freitag ( Siebenschmerzenfest; RB, C, K, A, AS) der Passionswoche, Mittwoch( RB, E, K, A, A=), Donnerstag( RB, C, K, A, AS) und Freitag ( RB, K, A, AS) der Charwoche, einmal im Jahre während der geistlichen Übungen( RB, C, K, A, AS), lezten Sonntag( RB, C, K, A, AS) im Juli, ersten( RB, C, K, A, AS) und letzten( RB, C, K, A, AS) Tag einer neuntägigen Andacht vor Weihnachten( 16. und 24. Dezember), endlich an einem beliebigen Tage( RB, C, K, A, AS) im Jahre.

Ein neugeweiheter Priester, der mit dem blauen Skapulier bekleidet ist, kann auch am Tage seiner

1) Theils von P. Gregor XVI. 12. Juli 1845 bestätigt, theils von P. Pius IX. 24. Juli und 7. September 1860 verliehen. 2) P. P. IX. 3. Dezember 1847.