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Einleitung.
1. Jubiläum. Jubiläums- Ablaß.
1. Unter Jubiläum verstehet man jene Feier unserer heil. katholischen Kirche, in der diese durch ihr sichtbares Oberhaupt allen Gläubigen auf eine bestimmte Zeit die ganze Fülle ihrer Gnadenschätze geöffnet hält. Weitauf thun sich gleichsam in dieser Zeit die Wunden unseres Herrn Jesus Christus, und reichlicher strömet das heiligste Blut reinigend und heiligend über die Seelen der Sünder und Gerechten. Da ist keine Sünde, auch nicht die allerentsetzlichste, von der während des Jubiläums in Kraft dieses Blutes Christi die wahrhaft bußfertige Seele nicht könnte rein gewaschen werden. Selbst von jenen Sünden, deren Lossprechung sich zu anderer Zeit ob ihrer Größe der Bischof oder Papst ſelber vorbehält, kann jetzt jeder Priester lossprechen. Von fast allen kirchlichen Strafen, die der Sünder auf sich gezogen, und von denen sonst nur der Papst oder der Bischof selbst entband, kann jetzt jeder Priester befreien. Fast alle Gelübde können durch jeden Priester in andere gute Werke umgewandelt werden. Alle Strafen, die auch nach Erlassung der ewigen Strafe Gott noch über den Sünder verhängen würde, jetzt in diesem Leben oder dort im Reinigungsorte, können während des Jubiläums für immer aufgehoben werden. Und siehe, das ist denn auch der JubiläumsAblaß, den wir mit Gottes Gnade jetzt Alle gewinnen. möchten.
2. Es ist dies nichts anders, als ein vollkommener Ablaß, aber umgeben von den reichsten Vorzügen, wie du gehört hast, und so umfassend, daß er, wie das Meer alle Bäche und Flüsse in sich aufnimmt, alle andern Ablässe,


