332
Inhaltsverzeichniß.
Seite.
für die man sie verrichten will, sondern andern zu
104
Man muß nicht leicht Jemanden für verloren halten
106
107
Man soll nicht leicht glauben, daß Jemand keine Hülfe mehr nöthig habe Man muß überhaupt über den Zustand der Abgestorbenen nicht vorwißig nachforschen. 109 Man muß die Hülfe für die Abgestorbenen ununterbrochen fortseßen.
110
112
114
116
117
119
Von der Beharrlichkeit und dem Eifer, womit der hl. Augustin für die Verstorbenen betete Beispiele über kurzes und langes Verbleiben der armen Seelen im Fegfeuer. Jedermann hat eine besondere Pfllcht, den Abgestorbenen zu helfen
Von der besondern Pflicht der Kinder gegen ihre verstorbenen Eltern.
Von der besondern Pflicht der Eheleute gegenihre verstorbenen Ehegenossen Diejenigen, welche den armen Seelen im Fegfeuer keine Barmherzigkeit erweisen, haben viel zu fürchten
Diejenigen, welche den armen Seelen Barmherzigkeit erweisen, haben viel zu hoffen Es ist klug, daß man jetzt für sich thue, was man möchte, daß einst Andere für uns thun möchten.
Geduld in Kreuz und Leiden kürzt die Strafen des Fegfeuers ab
Fromme Stiftungen bereiten eine baldige Erlösung aus dem Fegfeuer.
Genaue Beobachtung der Ordensgelübde bewahrt vor dem Fegfeuer
Die thätige Liebe zu den Abgestorbenen verschafft zeitliche und ewige Wohlfahrt
Eine goldene Ermahnung für fromme Seelen,
120
122
123
124
125
127
128


