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e. Obliegenheiten.
1. Jedes Mitglied der Erzbruderschaft vom unbefleckten Herzen Mariä betet täglich ein Ave Maria für die Bekehrung der Sünder.
2. Sehr anzurathen ist den Mitgliedern, daß sie die wunderthätige Medaille Medaille von der unbefleckten Empfängnis), welche sie bei der Aufnahme erhalten, beständig bei sich tragen und öfters ( wenigstens morgens und abends) das Schlußgebetchen verrichten: O Maria, ohne Sünde empfangen, bitte für uns, die wir zu Dir unsere Zuflucht nehmen!"
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Anmerkung. 1. Un würdige Verehrer des reinsten und heiligsten Herzens Mariä zu sein, und um in der Hand Gottes taugliche Werkzeuge für die Bekehrung der Sünder zu werden, sollen sich die Mitglieder der Bruderschaft vom unbefleckten Herzen Mariä einer hohen Reinheit der Seele befleißen: daher öfters die heiligen Sakramente empfangen, als die Hauptmittel zur Reinerhaltung der Seele. Besonders sollen sie den Tag ihrer Aufnahme in die Bruderschaft, sowie alle Muttergottesfeste durch Beicht und Kommunion auszeichnen.
2. Außer der Selbstheiligung sollen die Mitglieder der Bruderschaft vom unbefleckten Herzen Mariä auch an der Heiligung anderer arbeiten,
und zwar
a) durch das fürbittende Gebet. Namentlich sollen sie durch Vermittlung Miriens die Rettung der Seelen anderer zu erflehen suchen, daher eifrig den Rosenkranz pflegen, öfters die Lauretanische Litanei beten, auch häufig das Memorare und Salve Regina wiederholen. b) Durch Ausübung der werkthätigen Nächstenliebe; denn leibliche Wohlthaten erweichen die Herzen und erschließen sie für das Göttliche. c) Durch die brüderlich: Zurechtweisung, indem sie überall, wo es ihnen die Pflicht gebietet oder die Klugheit erlaubt, durch ihr Wort das Böse zu verhindern und das Gute zu befördern suchen.
d. Bruderschaftsfeste.
1. Das Hauptfest der Erzbruderschaft wird gefeiert am Sonntage vor Septuagesima.
2. Das Titularfest ist das Fest des heiligen


