Vorrede.
Diejenigen, denen dieses Geschäft aufge= tragen war, haben sich bemüht, solches, so weit einige unabänderliche Umstände und Rücksichten es verstatteten, seinem Zwecke gemäß auszuführen.
Daher sieht das Königl. Consistorium der Erreichung seiner Absicht mit gegründeter Hoffnung entgegen, indem es die künftige Einführung dieses Buches zum gottesdienstlichen Gebrauche, welche auf Beranlassung des hiesigen Magistrats zunächst in den Stadtpfarrkirchen veranstaltet werden wird, mit Zustimmung der höchsten geistlichen Behörde, auch für alle übrigenen Gemeinden des Herzogthums Magdeburg genehmigt und verordnet. isidroung pidmat Toch Möge dadurch religiöse Gesinnung und Empfindung bei Bielen erweckt und belebt, und christliche Andacht und Gottseligkeit befördert werden! non ngunsd urg Brod Magdeburg, den 12. Januar 1805.
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Königl. Preuß. Magdeburgisches Consistorium.
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