IX
Gesangbuch in verjüngter Gestalt darbieten, wiederholen wir auch an diesem Orte nochmals unsere Verordnung vom 1. December 1865, daß das in der Aschendorff'schen Buchhandlung dahier. jüngst erschienene Gesang- und Gebetbuch für das Bisthum Münster von nun an an die Stelle der bisher in den Kirchen unsers Bisthums gebrauchten Bücher dieser Art zu treten habe und fernerhin kein anderes in dieselbe eingeführt werden solle", und wir wünschen und hoffen, daß dasselbe mit jener Meinung gebraucht werde, womit der Herausgeber des alten Münsterschen Gesangbuches dasselbe vers öffentlichte, daß es nämlich dienen möge zur Ehre des Allerhöchsten, zum Besten der h. katholischen Kirche und zum Heile der Seelen, die seiner sich bedienen."
Münster, den 2. März 1868.
* Johann Georg, Bischof von Münster.


