Beschluß
der altkatholischen Synodal- Repräsentanz
ad nr. 705 d. d. Bonn, 1. September 1884.
ie Synodal- Repräsentanz beschließt auf Grund des Beschlusses der VII. Synode vom Jahre 1881( Verhandl. S. 24 f. 33.) nach stattgehabter eingehender Prüfung des von Pfarrer Dr. Thürlings entworfenen und von der gewählten liturgischen Kommission angenommenen Gebetbuchs:
1. Pfarrer Dr. Thürlings wird ermächtigt, das Gebetbuch drucken zu lassen.
2. Der liturgische Teil dieses Buchs wird, soweit auf Grund des Synodalbeschlusses( Sammlung S. 52) nach dem Beschlusse der Synodal- Repräsentanz( Amtl. Kirchenbl. 3. Jahrgang Nr. 3 S. 23) der Gebrauch der deutschen Sprache in der Meßliturgie zugelassen ist, für den Gebrauch der Gemeinden gestattet und empfohlen. Diese Empfehlung erstreckt sich insbesondere auch auf die gottesdienstlichen Akte außerhalb der Messe( Vespern u. dgl.).
3. Das vom Pfarrer Dr. Thürlings gemachte Gesangbuch wird ohne amtlichen Charakter als zum Gebrauche dienlich empfohlen.
Joseph Hubert Reinkens,
katholischer Bischof.


