Druckschrift 
Magnifikat : katholisches Gebet- und Gesangbuch für die Erzdiözese Freiburg
Entstehung
Einzelbild herunterladen

ERSTER TEIL

Gebete jür die Privatandacht

Ablässe 1. Kirchliche Lehre: a) Der Ablaß ist eine außerhalb des

Bußsakramentes erteilte Nachlassung zeitlicher Sünden strafen (nicht Sünden!), die wir nach bereits vergebener Sünde ent⸗ weder hier auf Erden oder im Fegfeuer noch abbüßen sollten. bp) Beim vollkommenen Ablaß werden alle zeitlichen Sündenstrafen nachgelassen, beim unvollkommenen nur ein Teil der Strafen. Die angegebenen Tage und Jahre be⸗ deuten die Nachlassung so vieler Strafen, als man nach den alten lirchlichen Bußsatzungen in der betreffenden Zeit abbüßen konnte.

2. Ablaßbedingungen: Grundbedingung zur Gewin⸗ nung der Ablässe ist a) der Stand der heiligmachenden Gnade, wenigstens bei dem letzten vorgeschriebenen Werk; b) die genaue Verrichtung der vorgeschriebenen Gebete oder guten Werke. c) Diese sind für Gewinnung des vollkommenen Ablasses: Kommunionempfang, Kirchenbesuch mit Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters(etwa ein Vaterunser, Ge⸗ grüßet seist du Maria und Ehre sei dem Vater) und Beichte. Wer jedoch täglich oder wenigstens ßmal in der Woche kom⸗ muniziert und alle 14 Tage zu beichten pflegt, kann alle Ablässe gewinnen, ohne eigens beichten zu müssen, auch wenn der Emp⸗ fang des Bußsakramentes unter den Bedingungen genannt wird. d) Nahezu sämtliche Ablässe sind den Armen Seelen zuwend⸗ bar. Sind bei einem Gebet, einem Stoßgebetchen oder einer Andacht ein vollkommener und ein unvollkommener Ablaß an⸗ gegeben, dann ist zur Gewinnung des vollkommenen Ab⸗ lasses notwendig, die Andachtsübung einen ganzen Monat hin⸗ durch zu verrichten.

3. Zeichen und Abkürzungen: Stern(17)- mit Ablaß bereichertes Gebet.

V- vollkommener Ablaß. St- Sterbeablaß(zählt zu T Tage. den vollkommenen Ab⸗ JJahre. lässen).

Die Ablaßangaben sind entnommen dem Werle der heiligen Apostolischen Pönitentiarie, Rom, Vatikanische Druckerei, 1938. (Autorisierte deutsche Ausgabe: Regensburg 19391J, Pustet.)

Magnififat.