IV Zum Geleite.
der betreffenden Feste und ihrer heiligen Gebräuche, sodann die Hochämter, hierauf die Nachmittags⸗ endlich die Lieder. Die
Zweck wurde eine Kommission eingesetzt, in die erfahrene Seelsorger aus Stadt und Land sowie Liturgie⸗ und Kirchenmusibverständige berufen wur⸗ den. Auch wurden die Dekane aufgefordert, in besonderen Konferenzen über Verbesserungsvor⸗ schläge zu beraten und sie der kirchlichen Behörde zu übermitteln. Es wurden auch Urteile von Lehrern eingeholt und Gesangbücher anderer Diözesen zu Rate gezogen. Richtunggebend für die Kommission war der Grundsatz, daß Einteilung und Eigenart
nehmigung vor prüfung gern erteilt habe.
In dem neuen Gesangbuch ist vieles unverändert geblieben; insbesondere wurden Gebete und Lieder, die dem katholischen Volk in Fleisch und Blut übergegangen sind,; beibehalten. Anderes wurde geändert; vornehmlich wurden Gebete, Lieder und Andachten, die den heutigen Bedürfnissen Rechnung
— ⏑ r?—


