Bußtag Hagelfeiertag. 15
Ach, daß ich hören sollte, daß Gott der Herr redete, daß Er Frieden zusagte Seinem Volk, und Seinen Heiligen, auf daß sie nicht auf eine Torheit geraten.
Doch ist ja Seine Hilfe nahe denen, die Ihn fürchten, daß in unserm Lande Ehre wohne;
Daß Güte und Treue einander begegnen, Gerechtigkeit und Friede sich küssen;
Daß Treue auf der Erde wachse, und Gerechtigkeit vom Himmel schaue;
Daß uns auch der Herr Gutes tue, damit unser Land sein Ge⸗ wächs gebe;
Daß Gerechtigkeit dennoch vor Ihm bleibe, und im Schwange gehe.
6. Gemeindegesang. 7. Vredigt über einen freien Text. 8. Gemeindegesang. 9. Altargebet.“)
Herr, allmächtiger Gott, Du König Himmels und der Erden, der Du durch Deine überschwengliche Güte den ganzen Erdboden mit allerlei Früchten zierest und erfüllest, wir bitten Dich um Deiner Barmherzigkeit willen, Du wollest unser Land segnen, daß es seine Früchte gebe zu seiner Zeit; denn ohne Deinen Segen ist alle unsere Arbeit umsonst. Gib vom Himmel her Regen und Sonnenschein, daß alles wachse und gedeihe. Schließe den Himmel nicht zu über uns um unsrer Sünde willen, sondern suche das Land heim mit Deiner Fülle. Tränke seine Furchen, feuchte sein Gepflügtes, segne sein Gewächs. Kröne das Jahr mit Deinem Gute, daß Deine Fuß⸗ stapfen triefen von Fett, so werden die Wohnungen in der Wüste auch fett werden; die Hügel umher werden lustig sein und die Auen werden prangen mit Korn, daß man jauchzet und singet.— So laß Dir, o himmlischer Vater, in Deinen gnädigen Schutz befohlen sein die liebe Saat und alle Früchte des Erdreichs. Bewahre sie in Frost und Hitze, in Regen und Ungewitter; bewahre sie vor Sturm und Hagel, vor Verheerung und allem Schaden. Behüte uns vor Miß⸗ wachs und Teuerung, vor Hunger und Kummer. Erhöre uns in Deinem Himmel, und verlaß uns nicht um der Sünde willen Deines Volkes; sondern versorge uns gnädiglich mit aller Notdurft des Lebens, auf daß wir in allen Dingen Deine göttliche Kraft und Deine
)nter besonderen Verhältnissen, in denen der Inhalt des Gebets
nicht angemessen erscheint, sind Anderungen des Inhalts zulässig.


