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Gesang- und Gebetbuch für das Bistum Limburg / hrsg. im Auftr. des Hochw. Herrn Antonius, Bischofs von Limburg
Entstehung
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Beim Versehgang.

7. O Jesu, gegenwärtig hier im Sakrament, mein Auge sieht dich nicht, doch:wahrhaft bist du dameinfrommer Glaubespricht. O gib, daß ich dich schau von Angesicht zu Angesicht und ewig selig sei in deiner Glorie Licht! Amen. 100 Tage Ablaß einmal täglich. Leo XIII. 29. Dezember 1884.

411. Beim versehgang.

Die heilige Kirche sieht folgende Sakramente und Segnungen am Krankenbette vor: Die Beichte und die heilige Wegzehrung; die letzte Oelung; den apostolischen Segen mit vollkommenem Ablaß für die Sterbestunde und die Anempfehlung der Seele.

Für die Kranken hat die Kirche Erleichterungen vom Gebote der Nüchternheit gegeben; Kranke, die schon einen Monat darniederliegen ohne die sichere Hoffnung bald zu genesen, können nach dem Rate des Beicht vaters die hl. Kommunion ein-bis zweimal wöchent⸗ lich empfangen, auch wenn sie etwas Medizin oder sonst etwas nach Art eines Trankes vorher genossen haben.

Für die hl. Wegzehrung aber gibt es überhaupt kein Gebot der Nüchternheit; diese kann sogar empfangen werden an einem Tage, an dem man bereits kommu⸗ niziert hat.

Im Krankenzimmer mögen folgende Vorbereitungen getroffen werden: ein Tisch werde mit weißen Linnen⸗ tuch bedeckt, darauf stellt man ein Kreuz und zwei Leuchter mit Wachskerzen, ferner ein Glas mit Weihwasser und einem Zweig von Buchsbaum, außerdem ein kleines Glas mit ein wenig gewöhnlichem Wasser. In diesem Glas wäscht der Priester die Finger ab, nachdem er dem Kranken die hl. Kommunion gespendet hat. Wenn mög⸗ lich, soll der Kranke das Wasser nachher trinken, oder es muß ins Feuer gegossen werden, deshalb nicht zuviel Wasser nehmen.

Vor der hl. Kommunion werde ein weißes Linnen⸗ tuch vor die Brust des Kranken gelegt.

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