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mit Entschließung Seiner Königlichen Boheit des Großherzogs vom 24. Oktober 1882 ist dieses nach den Beschlüssen der Generalsynode von 1881/1882 bearbeitete Ge— sangbuch in Kirche und Schule zur Einführung gelangt, und mit ö Genehmigung vom 50. November 1910 wird der nach den Be⸗ schlüssen der Generalsynoden von 1904 und 1900 hergestellte und fortan allen Ausgaben beigefügte Anhang Imit„Liedern besonders für Jugendgottesdienste und Christfeiern“ zum Gebrauch
empfohlen.
Karlsruhe, den J. Dezember 1910.
Evangelischer Oberkirchenrat: D. Helbing.
Trenkle.
Unv.-Biet. .D.—.
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