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Uurwort.
Nachdem das Bedürfnis eines gemeinsamen, vollständigen und den gegenwärtigen kirchlichen Verhältnissen angemessenen Ge— sangbuchs fühlbar geworden war und sich von vielen Seiten zu erkennen gegeben hatte, so wurden durch die Gesamt-Synode der Grafschaft Mark und bald nachher durch die Provinzial— Synode von Jülich, Kleve und Berg Kommissionen zur Redaktion eines zweckmäßigen Gesangbuchs und darnach zur Revision des⸗ selben angeordnet, wobei der Grundsatz aufgestellt und festgehalten wurde, daß die beliebtesten Lieder der in diesen Landesteilen gebräuchlichen Gesangbücher beibehalten, die Sammlung derselben mit ausgesuchten Kernliedern aus älterer und neuerer Zeit vermehrt, und der ursprüngliche Text der Lieder, so weit es mit Sprach— richtigkeit, Erbaulichkeit und Verschiedenheit der bisher schon im Gebrauch befindlichen Recensionen vereinbar sein würde, möglichst unverändert beibehalten werden sollte. Diese Kommissionen beider Synoden haben zuerst abgesondert von einander ihre Arbeit mit Eifer begonnen und fortgesetzt, darnach, da von der märkischen Gesangbuchs-Kommission schon ein Probe-Gesangbuch gedruckt und zur Begutachtung vorgelegt war, sich brüderlich mit einander vereinigt und unter dem göttlichen Segen und Beistande das vorliegende Werk zu Stande gebracht. Nachdem nun der Ent⸗ wurf dieses Gesangbuchs durch die Präsides beider Synoden an die Hochwürdigen Konsistorien zu Koblenz und Münster, und von 1*


