Mit Entſchließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs vom 24. Oktober 1882 iſt dieſes nach den Beſchlüſſen der Generalſynode von 1881/1882 bearbeitete Ge⸗ ſangbuch in Kirche und Schule zur Einführung gelangt, und mit Genehmigung vom 30. November 1910 wird der nach den Beſchlüſſen der Generalſynoden von 1904 und 1909 her⸗ geſtellte und fortan allen Ausgaben beigefügte Anhang I mit „Liedern beſonders für Jugendgottesdienſte und Chriſtfeiern“ zum Gebrauch empfohlen.
Karlsruhe, den 1. Dezember 1910.
Evangeliſcher Oberkirchenrat: D. Helbing.
Trenkle.
ſo. Se 1 1612882


