Mit Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des ö Großherzogs vom 24. Oktober 1882 ist dieses nach den Beschlüssen der Generalsynode von 1881/1882 bearbeitete Ge⸗ sangbuch in Kirche und Schule zur Einführung gelangt, und mit Genehmigung vom 30. November 1910 wird der nach 1 den Beschlüssen der Generalsynoden von 1904 und 1909 her— II gestellte und fortan allen Ausgaben beigefügte Anhang J mit ö „Liedern besonders für Jugendgottesdienste und Christfeiern“
zum Gebrauch empfohlen.
Karlsruhe, den 1. Dezember 1910.
Evangelischer Oberkirchenrat: D. Helbing.
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