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Gesang- und Gebetbuch für das Bistum Limburg / herausgegeben im Auftrag des Hw. Herrn Antonius, Bischofs von Limburg
Entstehung
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die

Beim Versehgang. 411

keiner verloren gehe von denen, die an dich glauben und auf dich hoffen; blicke gnädig nach der Fülle deiner Erbarmungen auf deineln) Diener Dienerin), den(die) wahrer Glaube und christliche Hofinung dir

empfehlen. Suche ihn(sie) heim mit deiner Gnade;

gewähre ihm(hr) durch das Leiden und den Tod

deines Eingeborenen mildreich Nachlassung und Ver- nzeihung aller seiner(ihrer) Sünden, auf daß seine(ihre) geele in der Stunde des Hinscheidens an dir einen

gnädigen Richter finde und im Blute deines Sohnes von seder Makel gereinigt, z2um ewigen Leben eingehe. Durch denselben Christus, unsern Herrn.

ür Amen.

Es folgt das Confiteor: Ich bekenne Gott, dem Allmächtigen, (wie oben bei der Krankenkommunion Seite 128⁴½.

p. Unser Herr Jesus Christus, der Sohn des lebendigen Gottes, der seinem hl. Apostel Petrus die Gewalt ge- geben hat zu binden und Zu lösen, er nehme in geinem mildesten Erbarmen dein Bekenntnis entgegen, und er stelle dir wieder her das weiße Kleid, das du in der Taufe empfangen hast. Und ich gewähre dir kraft jener Vollmacht, die mir der apostolische Stuhl Verliehen, einen vollkommenen Ablaß und die Vergebung aller Sünden. Im Namen des Vaters 4 und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.

Durch die hochheiligen Geheimnisse der Erlösung der Menschheit schenke dir der allmächtige Gott Nachlaß aller Strafen des gegenwürtigen und zukünf⸗ tigen Lebens! Er eröffne dir die Pforten des Para- dieses und führe dich ein ⁊2u den ewigen FreudenAmen.

Es segne dich der allmächtige Gott, der Vater 1 und der Sohn und der Heilige Geist. Amen.

Als besondere Ablaßbedingungen sind noch von seiten des Kranken vorgeschrieben: 1. Er soll mit dem Munde und, falls dies nicht mehr möglich ist, wenigstens im Herzen den hlst. Namen Jesus anrufen. 2. Er soll die Leiden des Todeskampfes und den

Tod selbst mit Ergebung aus der Hand Gottes annehmen und als Sühne für seine Sünden willig tragen.

1293)