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Sursum corda! : Katholisches Gesang- und Gebetbuch für die Diöcese Paderborn
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104 Bruderschaft vom hl. Herzen Mariä.

Beschneidung des Herrn, Mariä Reinigung, Ver⸗ kündigung, Geburt, Himmelfahrt, unbefleckte Eni pfängnis, der 7 Schmerzen, der Bekehrung des hl. Paulus und der hl. Magdalena(Empfang der Sa⸗ kramente). 4) Für alle Mitglieder, welche täglich das Gegrüßt seist du Maria für die Bekehrung der Sünder andächtig gebetet haben, einmal im Jahre,

am Jahrestage ihrer Taufe(Empfang der Sakra⸗

mente). 5) In der Todesstunde, wenn sie die hl. Kommunion empfangen, oder wofern ihnen dieses nicht möglich ist, andächtig mit dem Munde oder dem Herzen den hl. Namen Jesu anrufen.(Gre⸗ gor XVI. 24. April 1858.) 6) Vollkommener Ab⸗ laß, der auch den Seelen im Fegfeuer zugewendet werden kann, zweimal im Monate an beliebigen Tagen. Außer Beicht und Kommunion muß noch eine Kirche an diesem Tage besucht und dort nach der Meinung des Papstes gebetet werden. Auch die Kranken und Schwachen können diese Ablässe gewinnen, wenn sie die Kommunion empfangen und die ihnen vom Beichtvater auferlegten guten Werke verrichten. 7) An den Festen des hl. Joseph, des hl. Johannes des Täufers und des hl. Johannes des Evangelisten(Beicht und Kommunion). Pius IX. 9. Dezember 1847.

II. Unvollkommene: 1) Ablaß von 500 Ta⸗ gen an allen Samstagen des Jahres für diejenigen, welche an diesen Tagen in der Kirche der Erzbru⸗ derschaft der hl. Messe beiwohnen und in derselben für die Bekehrung der Sünder beten. 2) Ablaß von ebenfalls 500 Tagen für diejenigen, welche der An⸗ dacht für die Bekehrung der Sünder in der Kirche der Erzbruderschaft beiwohnen. 3) Ablaß von 100 Tagen für jedes zur Bekehrung der Sünder verrich⸗ tete gute Werk.

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