Druckschrift 
Evangelisch-lutherisches Gesangbuch der Hannoverschen Landeskirche : [nebst] Gebete, Lektionar, Ordnung des Haupt-Gottesdienstes an Sonn- u. Festtagen ; fer kleine Katechismus Dr. Martin Luthers
Entstehung
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Die besondere Aufgabe der Träger des geistlichen Amtes ist es, in gewissenhafter Ausübung des ihnen übertragenen Dienstes am Wort und Sahrament solche evangelische Frömmigkeit in der Gemeinde durch alle geeigneten Mittel zu wecken und zu pflegen, insbesondere durch Predigt, Unterricht und Seelsorge. Wo es nötig erscheint, einzelne Gemeindeglieder zur Erfüllung ihrer christlichen und kirchlichen Pflichten zu bewegen, haben die Geistlichen es in heiligem Ernst und brüderlicher Liebe zu versuchen. Dabei werden sie ernstlich zu erwägen haben, ob und wieweit sie die Mit⸗ glieder des Kirchenvorstandes oder der Gemeindevertretung oder sonstige geeignete Männer und Frauen zu ihrer Unter⸗ stützung heranziehen können.

Die Aufgabe des Kirchenvorstandes ist es, sowohl in Unterstützung des Pfarramts wie auch selbständig für die Förderung christlichen Glaubens und Lebens, lirchlicher Gemeinschaft und Sitte durch Anwendung aller geeigneten Mittel und durch das gute Vorbild seiner Mitglieder zu wirken.

Neben dem Kirchenvorstande hat auch die Gemeinde⸗ vertretung die Aufgabe, in Wahrnehmung ihrer Zuständigkeit für die Förderung und den Schutz des Gemeindelebens ein zutreten.

(Einleitung des Kirchengesetzes zur Förderung und zum Schutze des christlichen Gemeindelehens vom 2. Mai 1929.)