Es werden verurteilt:

Hüben er wegen Abhörens eines Auslandssenders und Verbreitung der abgehörten Nachrichten in Verbindung mit Vorbereitung zum Hochverrat und landesverräterischer Feindbegünstigung

zum Tode

und zum Verlust der brügerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit,

Wobbe wegen Abhörens eines Auslandssenders und Verbreitung aus­ländischer Rundfunknachrichten in Verbindung mit Vorbereitung zum Hoch­

verrat zu

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zehn Jahren Gefängnis,

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Schnibbe wegen Abhörens eines Auslandssenders und Verbreitung aus­ländischer Rundfunknachrichten zu

5- fünf 1

Jahren Gefängnis

und Düwer wegen Verbreitung von ausländischen Rundfunknachrichten zu 4- vier Jahren Gefängnis.

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Auf die erkannten Freiheitsstrafen werden den Angeklagten Wobbe, Schnibbe und Düwer je fünf Monate der erlittenen Haft angerechnet.

Das sichergestellte Rundfunkgerät Marke Rola" und die Schreibmaschine Marke ,, Remington" werden eingezogen.

Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Gründe:

In der Hauptverhandlung ist auf Grund der Aussagen des Zeugen Krimi­nalbeamten Müssener sowie der Zeugen Heinrich Mons, Werner Kranz, Horst Zumsande in Verbindung mit der Einlassung der Angeklagten und aus dem Inhalt der zum Gegenstand der Verhandlung gemachten Flugzettel und Flug­blätter folgendes festgestellt worden:

I.

Der Angeklagte Hübener ist jetzt 17 Jahre alt. Sein Vater ist derzeit im SHD- Dienst eingesetzt, die Mutter zu Hause. Er hat die Volksschule besucht und kam im Jahre 1938 in den Oberbau. Das Abschlußzeugnis, das er hier im Jahre 1941 erhielt, war überaus gut. Seit April 1941 ist er Lehrling für den gehobenen Verwaltungsdienst.

Hübener trat im Jahre 1938 dem Deutschen Jungvolk bei, wurde dann zur HJ überstellt und gehörte ihr bis zu seiner Festnahme an. Er gehört seit seiner Kindheit der Glaubensgemeinschaft ,, Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage " an.

Wobbe ist derzeit 16 Jahre alt. Sein Vater ist gestorben. Er hat die Volksschule besucht, ist Schlosserlehrling und steht im zweiten Lehrjahre. Auch er gehört, nachdem er vorher im Deutschen Jungvolk gewesen war, seit 1938 der HJ an und ist Mitglied der gleichen Glaubensgemeinschaft wie Hübener.

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