- 2.
zum Hochverrat und landesverrät erischer Feinde günstigung
obbe
zum Tode
-
und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit, Wo wegen Abhörens eines Auslandsenders und Ver breitung ausländischer Rundfunknachrichten in Verbindung mit Vorbereitung zum Hochverrat
24
10 zehn Jahren Gefängnis,
Schnibbe wegen Abhörens eines Auslandsenders und Verbreitung ausländischer Rundfunknachrichten zu
und
5- fünf Jahren Gefängnis
Duwe T wegen Verbreitung von dusländischen Rundfunknachrichten zu
4 vier Jahren Gefängnis.
Auf die erkannten Freiheitsstrafen werden den Angeklagten Wobbe, Schnibbe und Duwer je fünf Monate der erlittenen Haft angerechnet.
Das sichergestellte Rundfunkgerät Marke" Rola" und die. Schreibmaschine Marke" Remington" werden eingezogen.
Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Ausgefertigt.
Amtsrat,
als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des 2.Senats des Volksgerichtshofs.
häften wegen gäster Rose&
Condet( bl. 24, 4ff, 164,&
.42


