wurden von den SS - Blockführern geöffnet; wenn sich gute Sachen darunter befanden, wurden diese von der SS behalten. Im November 1942 durften sogar regelmäßig Pakete gesandt werden, welche Lebensmittel und Rauchwaren enthielten. Bevor diese in die Hände der Häftlinge kamen, waren sie bereits von der SS revidiert und ihres Inhalts beraubt worden, namentlich wenn es sich um Zigaretten und Fettigkeiten handelte, die sich die Angehörigen in der Heimat vom Munde abgespart hatten. In den Briefen, welche den Empfang bestätigten, mußten selbst solche Sendungen bestätigt werden, die den Empfängern nicht ausgehändigt worden waren die SS - Gauner hatten diese schon für sich annektiert.
Mit welcher Skrupellosigkeit die Raubzüge gegen die Häftlinge ausgeführt wurden, soll an einem der krassesten Fälle in der Bekleidungskammer der Häftlinge beleuchtet werden. Unter den tausenden Opfern, welche z. T. als Unbekannt im Schießstand oder der Gaskammer endeten, befanden sich auch Angehörige hoher und höchster Kreise, die in bester Kleidung ins Lager eingeliefert wurden oder unter Umgehung des KZ direkt zum Hinrichtungsplatz gebracht wurden. Soweit die Opfer erschossen wurden, hatten diese sich zuvor der Oberkleider, des Jacketts und der Weste zu entledigen, damit diese nicht durch die Schüsse beschädigt wurden.
Diese Kleidungsstücke kamen dann, wie alle andere Garderobe der Toten in die Desinfektion und danach in die Bekleidungskammer. Doch hatte der Chef der Häftlingsbekleidungskammer Höpken für diese Kleidung einen besonderen Block eingerichtet; denn diese elegante Garderobe kam nicht in die Hände der Häftlinge. Der verbrecherische Chef der Kammer hatte nicht weniger als 10 000 komplette Anzüge, Hüte, Mäntel, Schuhe usw. dort zusammengebracht und trieb mit den Kleidungsstücken einen schwunghaften und ausgedehnten Engros- Handel nicht nur nach Berlin , sondern überall hin. Er machte also aus der Habe der Ermordeten ein Riesengeschäft. Man ist geneigt zu glauben, daß diese Leute nur ihrer Kleidung wegen ermordet wurden, damit diese als wertvolles Handelsobjekt für diese verbrecherischen SS - Banditen diente.
Außer diesen Riesenmengen an Kleidungsstücken bereicherte sich der Leichenfledderer engros Höpken noch an den Schmucksachen und dem Geld der Ermordeten, die in der Kleidung eingenäht waren. Weil Höpken in seiner Habgier alles für sich behalten wollte, forderte er die Wut und Mißgunst derjenigen SS - Räuber heraus, die bei der Leichenfledderei leer ausgegangen waren. Höpken wurde vor ein sofort zusammenberufenes SSSondergericht gestellt, welches im Führerheim der Kommandantur tagte. Es wurde auf Todesstrafe erkannt und die Strafe durch Erschießen sofort vollstreckt. Soweit noch etwas von den Sachen oder deren Erlös erfaßt werden konnte, wurde dieses von dem SS - Sondergericht beschlagnahmt, das geraubte Gut wechselte nur den Besitzer. In einem weiteren Kapitel wird über den Handel mit dem Eigentum der Ermordeten noch weiter die Rede sein.
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