Was nun machen. Engagement verlieren oder versuchen etwas vorzutragen, was nicht als Glosse gedeutet werden könne. Vor wiederum vollbesetztem Hause stand Werner auf der Bühne und überlegte, ob er etwas sagen solle oder etwas Mimik genüge. Weiter kam er nicht in seinem Nachdenken; denn urplötzlich versagte das Licht, und Werner mußte sich mit einer Taschenlampe anstrahlen, um dem Publikum sowohl als auch der Variete- Bühnenleitung zu beweisen, daß er wirklich da sei. Mit der Taschenlampe bewaffnet, stieg er vom Podium herab und begab sich unter das Publikum, wo er am Boden zwischen den Sitzplätzen nach irgend etwas suchte. Darob großes Gelächter und Zurufe aller Art, was Werner veranlaßte, wieder auf die Bühne zu steigen und von dort zu verkünden: Meine Damen und Herren! Ich glaube, Ihnen versichern zu können, beim Volke liegt es nicht, es muß an der Leitung liegen! Nun war es mit der Geduld der Gestapo aus, denn offenbar handelte es sich nicht um eine Bemängelung der Lichtleitung, sondern der Staatsleitung, und daher verfügte das Reichs- Sicherheits- Hauptamt die Einweisung des Spötters ins KZ.
Würde man alle Einweisungsgründe einzeln aufführen, so reichte selbst das Mehrfache dieses Buches an Umfang nicht aus. Nicht unerwähnt soll bleiben, daß Anton Kloucek( 39 485) ins KZ kam, weil er in einem Lokal den Wirt aufforderte, das Radio abzustellen, als der OKW - Bericht mit den sensationellen Siegesnachrichten durchgegeben wurde. Weiter der Chauffeur Kurt Töpfer( 40 680). Er hatte auf der Autobahn mit seinem Wagen das Auto eines vor ihm fahrenden SS - Obergruppenführers überholt; Grund genug, dem Überholer eine Überholung im KZ zuteil werden zu lassen. Selbst Vegetarier waren nicht vor dem KZ sicher. Das mußte der Rechtsanwalt Otto Rauth aus Leipzig ( 42 872) erfahren. Er war in Mexiko Anhänger der Maz- daz- nan- Lehre geworden, die eine vegetarische und naturgemäße Lebensweise vorsieht.
Das Bestreben der werktätigen Bevölkerung, Lohn- und Arbeitsbedingungen durch Stellenwechsel zu verbessern, wurde als Arbeitssabotage oder Arbeitsverweigerung mit KZ bestraft, und zumeist die Eingewiesenen den Asozialen zugesellt. Die Ge stapo verfuhr hier sehr willkürlich; denn zuweilen sah sie in Arbeitsverweigerung ein politisches Delikt.
Bei der Einweisung von Kriminellen wurde ebenfalls recht willkürlich verfahren. In nicht wenig Fällen wurden Handwerker als Berufsverbrecher( BV) eingewiesen, die überhaupt keine Vorstrafe hatten und so mit dem Odium eines Kriminellen zu Unrecht belastet waren. Die Zigeuner galten ohne weiteres als Asoziale, obwohl die überwiegende Zahl als seẞhafte Bewohner einen Beruf oder ein Gewerbe ausübten und auch Steuern zahlten, wie schon vorhin vermerkt. Auch im Lager haben sich die Zigeuner in allen Arbeitskolonnen als wirklich willige Arbeitskameraden erwiesen, so daß das Argument des Asozialen völlig absurd war. Die Behandlung der Zigeuner war nicht so brutal wie diejenige, welche man den Juden zuteil werden ließ. Es sei hier noch eingefügt, daß ein sog. Arier ins KZ kam, und zwar war es der seit 15 Jahren mit einer Zigeunerin zu
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