"ht

für les eT- les it

34 se

el- en ld

An der Herausgabe der Gewerkschaftszeitung war Goguel maßgeblich beteiligt. Er hat die Ausgaben teilweise redigiert, auch Wachsbogen für die Vervielfältigung besorgt. Für die April-Mai-Nummer hat er sämtliche Artikel auf Wachsbogen geschrieben. Die Schreibmaschine, die er von dem erwähnten Benjamin geschenkt erhalten hatte, hat er zeitweise in der Wohnung seiner Schwieger- eltern Bleicher versteckt gehalten. Später hat er die Maschine an Bleicher verkauft, bei dem sie beschlagnahmt werden konnte.: Gelegentlich einer Auseinandersetzung mitOskar über die Beschlüsse des ZK vom Februar bezeichnete dieser den Angeklagten alsOpportunisten und regte an, er möchte die von ihm vorgebrachten Gedanken schriftlich niederlegen. Daraufhin hat dann der Angeklagte im Mai oder Juni einen drei Schreibmaschinenseiten umfassenden ArtikelZwecks Konkretisierung der Februar-Beschlüsse des ZK" verfaßt. In der Abhandlung wird der Standpunkt vertreten, daß es taktisch falsch sei, wenn die Partei wahllos Mitglieder werbe. Es sei zweckmäßig, in den Betrieben gut organisierte Gewerkschaftsgruppen zu bilden, aus deren Mitgliedern dann die zuverlässigsten zur Bil- dung von Parteizellen herausgezogen werden sollen. ı Zwei Durchschläge von diesem Artikel erhieltOskar, einer davon war für dass ZK bestimmt. Sechs weitere Durchschläge übergab der Angeklagte im Einverständnis mitOskar' einem Funktionär, den er nur als denDicken kennen will, damit die Ausführungen in den einzelnen Düsseldorfer Stadtteilen zur Diskussion gestellt werden konnten.

Dieser Sachverhalt ist auf Grund des Geständnisses des Angeklagten festgestellt. Er war daher wegen Vorberei- tung zum Hochverrat unter den strafschärfenden Voraus- setzungen des$83 Abs. 3, Ziffer 1 und 3, StGB. zu bestrafen. Bei der Strafzumessung ist berücksichtigt, daß die Zer-

39