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3. Daß die Angeklagten, der ehemalige Rapportführer von Sachsenhausen , SS- Hauptscharführer Sorge, Gustav, die Blockführer des Lagers: SS- Oberscharführer Schubert, Wilhelm, SS- Oberscharführer Knittler, Martin, SS- Ober­scharführer Ficker, Fritz, SS- Unterscharführer Hempel, Horst , sowie die Henker des Lagers Zander, Karl, und Sakowski, Paul, im Herbst 1941 persönlich an der Erschießung von mehr als 18000 sowjetischen Kriegs­gefangenen teilgenommen haben, deren Leichen später von den Angeklagten Zander und Sakowski im Krema­torium verbrannt wurden.

4. Daß der Angeklagte Kaindl allein auf spezielle An­weisung der Gestapo unter Beteiligung der Angeklagten Höhn, Körner und Baumkötter die Vernichtung von 5000 Häftlingen organisierte, die aus Berlin in das Lager eingeliefert wurden. Bei dieser Aktion waren die Ange­klagten Höhn, August, Körner, Michael, Sorge, Gustav, Knittler, Martin, Eccarius, Kurt, Schubert, Wilhelm, Ficker, Fritz, und Oberscharführer Saathoff, Menne, physische Vollstrecker der Erschießungen, Erhängungen und Vergasungen der obengenannten 5000 Häftlinge.

5. Daß die Angeklagten Anton Kaindl, August Höhn und Heinz Baumkötter in Sachsenhausen laufend an Häftlingen verbrecherische Experimente durchführten, von denen die meisten einen tödlichen Ausgang hatten.

6. Daß die Angeklagten Anton Kaindl, August Höhn, Michael Körner, Kurt Eccarius, Heinz Baumkötter, Horst Hempel , Menne Saathoff, Paul Sakowski und Karl Zander sowie die Angeklagten SS- Obersturmführer Heinrich Fresemann, ehemaliger Lagerführer des Zweig­lagers von Sachsenhausen , Klinkerwerke, SS- Untersturm­führer Ludwig Rehn, Leiter des Arbeitseinsatzes im Lager, und Ernst Brennscheidt, Leiter der Schuhprüfstelle im Lager Sachsenhausen, systematisch die Häftlinge im Lager unmenschlichen Folterungen und Miẞhandlungen unter­warfen, wodurch mehr als 8000 Mann starben.

7. Daß die Angeklagten Anton Kaindl, August Höhn, Heinz Baumkötter, Ludwig Rehn und Heinrich Frese­

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