3. Daß die Angeklagten, der ehemalige Rapportführer von Sachsenhausen , SS- Hauptscharführer Sorge, Gustav, die Blockführer des Lagers: SS- Oberscharführer Schubert, Wilhelm, SS- Oberscharführer Knittler, Martin, SS- Oberscharführer Ficker, Fritz, SS- Unterscharführer Hempel, Horst , sowie die Henker des Lagers Zander, Karl, und Sakowski, Paul, im Herbst 1941 persönlich an der Erschießung von mehr als 18000 sowjetischen Kriegsgefangenen teilgenommen haben, deren Leichen später von den Angeklagten Zander und Sakowski im Krematorium verbrannt wurden.
4. Daß der Angeklagte Kaindl allein auf spezielle Anweisung der Gestapo unter Beteiligung der Angeklagten Höhn, Körner und Baumkötter die Vernichtung von 5000 Häftlingen organisierte, die aus Berlin in das Lager eingeliefert wurden. Bei dieser Aktion waren die Angeklagten Höhn, August, Körner, Michael, Sorge, Gustav, Knittler, Martin, Eccarius, Kurt, Schubert, Wilhelm, Ficker, Fritz, und Oberscharführer Saathoff, Menne, physische Vollstrecker der Erschießungen, Erhängungen und Vergasungen der obengenannten 5000 Häftlinge.
5. Daß die Angeklagten Anton Kaindl, August Höhn und Heinz Baumkötter in Sachsenhausen laufend an Häftlingen verbrecherische Experimente durchführten, von denen die meisten einen tödlichen Ausgang hatten.
6. Daß die Angeklagten Anton Kaindl, August Höhn, Michael Körner, Kurt Eccarius, Heinz Baumkötter, Horst Hempel , Menne Saathoff, Paul Sakowski und Karl Zander sowie die Angeklagten SS- Obersturmführer Heinrich Fresemann, ehemaliger Lagerführer des Zweiglagers von Sachsenhausen , Klinkerwerke, SS- Untersturmführer Ludwig Rehn, Leiter des Arbeitseinsatzes im Lager, und Ernst Brennscheidt, Leiter der Schuhprüfstelle im Lager Sachsenhausen, systematisch die Häftlinge im Lager unmenschlichen Folterungen und Miẞhandlungen unterwarfen, wodurch mehr als 8000 Mann starben.
7. Daß die Angeklagten Anton Kaindl, August Höhn, Heinz Baumkötter, Ludwig Rehn und Heinrich Frese
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