auch bereitwilligst jede Auskunft, die für die Ausfüllung des roten Entmannungsformular erforderlich war. Als die Entmannung vollzogen war, wurde er auf Veranlassung des Lagerarztes aus der Strafkompanie entlassen, um damit auf andere ,, Kandidaten" dort entsprechenden Eindruck zu machen. Als ich das Lager verließ, war Z. noch am Leben.
Sterilisierungs- und Entmannungsexperimente, so wie sie von anderen Häftlingen insbesondere aus dem Lager Auschwitz berichtet werden, sind während meiner Zeit in Buchenwald nicht vorgekommen.
Am Abend des zweiten Tages nach meiner Einlieferung in das Lager suchte ich Ernst Heilmann auf, denn ich hoffte, in einem Gespräch mit ihm mich über die Verhältnisse im Lager und die politische Situation gut orientieren zu können.
Ich war während meiner politischen Tätigkeit in der Zeit der Repu blik mehrfach mit Heilmann zusammengekommen, ohne allerdings ein engeres persönliches Verhältnis zu finden. Das hatte in der Hauptsache zwei Ursachen. Zum ersten war Heilmann als Vorsitzender der sozialdemokratischen Landtagsfraktion und mit den zahlreichen anderen politischen Funktionen, die er versah, derartig überlastet, daß meine Unterredungen mit ihm stets nur kurze Zeit dauern konnten. Zum anderen war seine Stellungnahme in zahlreichen politischen und personellen Fragen nicht die meine, so daß mir die Haupttriebkraft fehlte, ein engeres, persönliches Verhältnis zu ihm zu suchen. Dennoch war ich von dem großen Wissen, der Tatkraft und der Konsequenz seiner Denkweise stark beeindruckt. Auf jeden Fall war Heilmann ein außergewöhnlicher, hochintelligenter Mensch, dem auch der objektive Gegner die Achtung nicht versagen konnte.
Heilmann lag in einer zum Bersten überfüllten Judenbaracke. Zwar war den Häftlingen das Betreten fremder Baracken verboten, und jene Häftlinge, die bei einer plötzlichen Kontrolle in einer fremden Baracke angetroffen wurden, bestrafte man meistens mit fünf oder zehn Stockhieben. Die gleiche Strafe erhielt auch der Blockälteste der Baracke, den die Lagerverwaltung verantwortlich für die Einhaltung der Lagerordnung machte. Aber es wurden nur sehr selten Häftlinge bei einer solchen Verletzung der Lagerordnung erwischt, so daß man sich kaum um dieses Verbot kümmerte.
War schon die Steinbaracke, der Block 39, in den ich eingewiesen worden war, etwa sechsfach überfüllt, so daß ich weder einen Spind,
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