das gesamte Verfahren gegen Pfarrer Stellbrink abzuwickeln, das mit dem Todesurteil endete. Die Nachmittagsstunden brachten dann denselben Entscheid für Prassek, Lange und Müller. Zwar arbeitete die Verteidigung mit leidenschaftlicher Offenheit und hinreißender Beredsamkeit; sie lief sich auch durch schwere Beleidigungen seitens des Vorsitzenden nicht beirren. Aber sie kämpfte auf verlorenem Posten. Das Urteil stand offenbar schon fest. Der Tod der Angeklagten war längst beschlossene Sache.
Die Verhandlung hatte ergeben, daß alles, was den drei Angeklagten zur Last gelegt wurde, nur als heiliger Eifer für die damals im schwersten Abwehrkampf stehende Kirche angesehen werden konnte. Die Urteilsbegründung unterschob den Angeklagten jedoch, daß sie mit ihren Hand lungen bewußt den äußeren Feind hätten begünstigen und die im Kampf stehende deutsche Wehrmacht hätten zersetzen wollen. Andere An geklagte erhielten längere Zuchthaus - bzw. Gefängnisstrafen.
Am 25. Juni wurde gegen die beteiligten Jungmänner verhandelt. Noch einmal suchte man sie zu beeinflussen, daß sie sich von den Geistlichen abwendeten. Diese seien ,, Lumpen und Schufte", von denen sie verführt worden seien. Zum Teil wurden sie freigesprochen, zum Teil der Form halber zu( durch die Untersuchungshaft bereits verbüẞten) Gefängnisstrafen verurteilt und sofort auf
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