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Die Namen derer, die länger wegen ihrer Glaubenstreue im Gefängnis gesessen, sind:
A. Ehrtmann
G. Bendix
O. Grethe
G. Heilmann M. Köhler
R. Köster
P. Kürle
H. Lüken
F. Mahn
B. Nürnberg
K. Olbrich
H. Pfürtner H. Rohloff G. Schmidt
R. Schröder
A. Schubert
H. Weber
W. Wirth.
Nach Jahresfrist, am 23., 24. und 25. Juni 1943 fanden zu Lübeck die Verhandlungen vor dem Volksgerichtshof statt. Die Sitzungen waren streng geheim. Nur ganz wenige unbeteiligte Beobachter wurden zugelassen, die aber alle auf das tiefste erschüttert waren über den Leichtsinn und die Frivolität, mit der sich ein höchster Gerichtshof schwerer Justizverbrechen schuldig machte, Am 23. Juni verhandelte man den ganzen Tag gegen Prassek, Lange und Müller. Der Tag war ausgefüllt mit der Vernehmung der drei Angeklagten. Auf Belastungszeugen wurde kein Wert gelegt, da die Geständnisse der Angeklagten dem Gerichte genügten.
Der Vormittag des 24. Juni war der Verteidigung zur Vorbereitung ihrer Plädoyers überlassen. Der Gerichtshof benutzte diese kurze Verhandlungspause jedoch, um in den kurzen Vormittagsstunden
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