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Deutsche Photographen-Zeitung 1894. Nr. 15.
men Ihre Mitwirkun angedeihen zu lassen. Mit dem Congress Uiternenmen eine Ulecmeine photographische Ausstellung verbunden Als Ort der Abhaltung haben wir Frankfurt a. M. in Aussicht enommen, woselbst die Räumlichkeiten des Palmengartens eine vortreff- liche Gelegenheit für die Veranstaltung bieten. Für die Ausstellung soll
ein besonderes, mit Oberlicht versehenes Gebäude errichtet werden.
„Der Congress könnte im Jahre 1895, eventuell 1897 oder 1898 stattfinden. Das Jahr 1896 erscheint als ungeeignet, weil für dieses Jahr sowohl vom Berliner, wie auch vom schweizerischen Photographen- Verein bereits grössere Unternehmungen geplant sind.
Der zunächst in Aussicht genommene Gongress dürfte Veranlassung zur Bildung eines Central Nerbandes sämmtlicher photographischer Ver- eine abgeben, in welchem diese, durch von ihnen zu delegirende Mitglieder vertreten sind. Dieser Central-Verband wàre am besten in der Lage, die gemeinsamen Interessen zu wahren, da er nach seiner Zusammen- setzung leicht im Stande sein würde, sich nach allen Seiten hin 2u orientiren und entsprechend zu wirken. Die einzelnen Vereine würden an ihrer Selbstständigkeit nichts verlieren.
„Die Feststellung eines Programms für den Congress muss vorerst vorbehalten bleiben, bis über den Umfang der Betheiligung wenigstens annähernde Gewissheit besteht.
„Wir bitten Sie ergebenst, Ihren verehrlichen Mitgliedern hiervon Kenntniss zu geben und uns Ihre Entschliessung recht bald mitzutheilen.
„Mit Hochachtung ergebenst Der Vorstand. J. d. Namen: T h. Haacke, Kirchnerstr. 4.“ Nach kurzer Debatte und unter Hinweis auf die früher von Seiten des Deutschen Photographen-Vereins in ähnlicher Angelegenheit genommene Stellung wird der folgende Beschluss gefasst:
„Der Vorstand des Deutschen Photographen-Vereins erkeunt die Nothwendigkeit eines bhotographischen Con- gresses nicht an, umsoweniger, da der grosse Deutsche Photographen Nerein bereits mit steter Berücksichtigung der übrigen Photographen-Vereine die Interessen der deutschen Photographenwelt in nachdrücklicher Weise vertritt.“
Der Vorsitzende wird beauftragt, dem Verein zur Pflege der Photographie und verwandter Künste in Frankfurt a. M. diesen Beschluss mitzutheilen.
d. betr. das Daguerre-Denkmal.
Für das in Bry sur Marne, dem Geburtsort Daguerres, zu errichtende Denkmal(vergl. Nr. 39 1893 und Nr. 3 1894 der Deutschen Photogr.-Zeitung) wird aus der(asse des Deutschen Photographen-Vereins eine Beisteuer von 50 Mk. verwilligt. Es soll den Mitgliedern anheimgestellt werden, sich durch eigene Zeichnungen zu betheiligen.
e. betr. gerichtliche Entscheidungen.
Bei den vielfachen Unklarheiten, welche auf gerichtlichem Gebiete, sei es in Bezug auf das Schutzgesetz, sei es in Bezug auf die Handhabung der Sonn- tagsruhe, sei es in Bezug auf die Frage des Wandergewerbescheines u. dergl., vorhanden sind, erscheint es dringend geboten, authentische Auslegungen über zweifelhafte Fälle zu erhalten. Es soll für solche Fälle der Vorsitzende be- rechtigt sein, bis zu 50 Mk. aus der Vereinscasse zur Herbeiführung allgemein rechtsgiltiger Urtheile zu verausgaben.
f. betr. eine Unterstützungscasse für unverschuldet stellenlos gewordene Gehilfen.
Ein erneuter Antrag des Vorsitzenden, eine Unterstützungscasse für ohne eigene Schuld ausser Stellung gekommene Photographen-Gehilfen ins Leben zu rufen, wird abgelehnt.
g. betr. Kunstblatt für 1892 und 1893.
Es sind noch zwei Kunstblätter 1892 und 1893 zu vertheilen. Hierzu wird das Portrait Pettenkofers, welches von Herrn Fr. Müller-München in Hildes-
werden.
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