Jahrgang 
1889
Seite
380
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380 Deutsche Photographen-Zeitung 1889. Nr. 47.

4) Ist der Photograph, wenn er sein Gewerbe an anderen Orten als am Wohnorte ausübt, zur Lösung eines Hausirscheins verpflichtet? (Als Antwort auf Frage 804 in Nr. 28 d. Ztg.)

Es sind bier zu unterscheiden:

I. Der Landschaftsphotograph, welcher an verschiedenen Orten Ansichten aufnimmt und selbige dann zu Hause in den Handel bringt.

II. Der Portraitphotograph, welcher an verschiedenen Orten Portraitaufnahmen fertigt und dieselben dann

a) entweder nach Hause schickt, um sie dort fertig machen zu lassen(die fertigen Bilder werden später den Kunden zu- geschickt),

b) oder der die betr. Platten gleich am Orte fertigstellt und abliefert(dieser Fall würde wohl mehr den Betrieb eines Filialgeschäftes als eines Geschäftes im Umberziehen vor- aussetzen).

Die Abhandlung soll auf streng juristischer Grundlage ruhen.

Sie darf 5 10 Druckseiten umfassen; die beste Arbeit wird mit 20 Mk. prämiirt.

Wir laden zu recht eifriger Betheiligung an der Lösung dieser Fragen ein.

Die eingesandten Manuscripte bleiben, auch falls sie nicht prä- miirt werden, Eigenthum der Redaction, welcher auch die Ver- öffentlichung gestattet ist.

Den mit einem Preise von 30 Mk. Prämiirten stellen wir frei, an Stelle dessen das Edersche ausführliche Handbuch der Photo- graphie, 4 Bde.= 13 Hefte, Ladenpreis 34 Mk., zu wählen.

Weimar, November 1889. Redaction der D. Phot.-Zig.

(K. Schwier.)

Photographische Gesellschaft zu Hamburg-Altona.

Protocoll der Versammlung vom 31. October 1889 im Augustinerbräu, am alten Jungfernstieg.

Der 2. Vorsitzende Herr Petersen eröffnet um 9 Uhr die Ver- sammlung, da der 1. Vorsitzende Herr Wolf durch Unwoblsein am Erscheinen verhindert ist.

Es folgt Verlesung des Protocolls.

Herr Professor Berlin, in Firma E. Bieber, hatte dem Vorstand seinen Beitritt angemeldet, die Abstimmung ergiebt einstimmige Annahme und ist Herr Professor Berlin von der Aufnahme in Kennt- niss zu setzen.

Herr Boock legt einige Vergrösserungen direct auf Leinwand zum Uebermalen vor, ausgeführt von der Anstalt:

M. von Jagemann. Wien, Jasomirgottstr, 4, und werden dieselben mit vielem Interesse in Augenschein genommen.

Der Preis der Vergrösserung auf Leinewand zum Uebermalen ist fl. 6,, des fertig gestellten(in Oel gemalten) Portraits fl. 35,.

In Betreff der Jabresbeiträge für die Gehilfen-Unterstützungs- Casse wird festgestellt, dass die gezeichneten Jabresbeiträge als fort- laufend zu betrachten und falls Jemand die Zahlung des Beitrages

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