Jahrgang 
1889
Seite
85
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J. 1

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Nr. 10. Deutsche Photographen-Zeitung 1889. 8⁵

Die practische Prüfung von photographischen Objectiven ohne mathematische Formeln mit Hilfe von Zeichnungen erläutert. (Vortrag von L. Belitski, Nordhausen, gehalten auf der 17. Wanderversammlung zu Lübeck.)

(Schluss.)

Die andere Art der Verzeichnung, die unverhältnissmässige Grösse und Verbreiterung vorn oder seitlich befindlicher Gegen- stände kommt nur vom unrichtigen Gebrauch und übertriebener An- strengung der Objective her und gehört eigentlich nicht in diese Be- sprechung, denn es sind Fehler, welche den Objectiven nicht zur Last gelegt werden können. So wird z. B. dem Pantoscop vorgeworfen, dass es den Vordergrund zu gross zeichne und die Seitengegenstände zu sehr in die Breite ziehe; das ist richtig und auch nicht richtig, denn eine Pantoscopaufnahme soll immer aus einer Entfernung betrachtet werden, welche der Brennweite des Ob- jectivs ungefähr gleichkommt, dann wird auch die Verzeichnung ver- schwinden. Man soll eben diese Instrumente nur benutzen, wo andere mit kleinerem Gesichtswinkel! nicht anwendbar sind. Be nutzt man nur mehr die Mitte des Gesichtsfeldes, dann wird das Pantoscop von keinem anderen Objectiv an präciser Schärfe und Tiefe übertroffen.

Auch mit anderen Objectiven soll man nicht übertrieben grosse Aufnahmen machen und besonders den Personen nicht, zu nahe rücken; thut man dies und erhält dann zu grosse Hände, zu dicke. Nasen und zu kleine Ohren etc., so ist nicht das Objectiv, sondern der damit Arbeitende Schuld, denn optische Gesetze lassen sich nicht ändern. Vor etwa 30 Jahren benutzte man den oben öfters er- wähnten 3-Zöller zur Aufnahme auf Platten von 182123 em, welche Grösse ganze Platte genannt wurde, und danach hiess ein 3-Zöller gewöhnlich ein ganzes Objectiv und ein 2-Zöller ein halbes, weil man halbe Platten, 14218 cm, damit machte u. s. w. Heute denkt wohl Niemand mehr daran, solche Anforderungen an Objective zu stellen, und wenn man den 3-Zöller zu Cabinetaufnahmen und den 2-Zöller zu Visites benutzt, so ist das eigentlich nur für Notbfälle. Damit ist also schon ein Anhalt gegeben, wenn gesagt wurde, dass man, um Verzeichnungen zu vermeiden, nicht übertriebene Leistungen von Objectiven verlangen darf. Starke Abblendung kann zwar die Tiefe und Ausdehnung der brauchbaren Schärfe in die Breite wesent- lich vergrössern, aber nicht die Verzeichnung bei zu grosser An- näherung vermindern, geschweige denn vermeiden. Wie früher mit Portraitobjeetiven in dieser Hinsicht stark gesündigt wurde, so ge- schieht dies heute aufs neue nicht selten mit den Euryscopen, denn man meint, weil dieselben tiefer und schärfer in die Breite arbeiten, man müsse auch bessere Verhältnisse von denselben erbalten und verlangt sehr oft zu viel. Hierin entscheidet nur die Grösse der Brennweite und die Entfernung vom Objecte.

Noch einer dritten Art von Verzeichnung dürfte Erwähnung ge- than werden, nämlich der Vergrösserung der Randfiguren bei Gruppen- aufnahmen. Diese lässt sich bei grösster Ausuutzung des Objectivs nicht vollständig beseitigen, da kein Objectiv der Welt bei Er-