Teil eines Werkes 
Zweyten Bandes : zweite Abtheilung (1801) Nachträge zu den ersten Capiteln des ersten Bandes enthaltend
Entstehung
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Acker thut 2 Rthlr. Pacht, die einfachſte Be⸗ ſtellung koſtet aber 4 Rthlr., und eine kuͤnſtli⸗ chere wuͤrde 12 Rthlr. koſten. Wenn der Acker bey letzterer nur das Doppelte eintruͤ⸗ ge, ſo wuͤrden 2 Rthlr. Schaden dabey ſeyn, weil zwey einfach beſtellte Aecker nur 12 Rthlr., ein kuͤnſtlich beſtellter aber 14 Rthlr. koſtet. Wo aber derſelbe Acker 6 Rthlr. Pacht traͤgt, die einfachſte Beſtellung hinge⸗ gen nur 3 Rthlr., die kuͤnſtlichere 9 Rthlr. koſtet, da thue ich, unter Vorausſetung ei⸗ nes gleichen Erndteverhaͤltniſſes, beſſer, ei⸗ nen Acker mit dem groͤßern Aufwande, als zwey mit dem geringern zu beſtellen, weil er⸗ ſteres 3 Rthlr. weniger koſtet. Dies ſind kei⸗ ne hypothetiſche Vorausſetzungen; vielmehr iſt die Verſchiedenheit des kaͤndereypreiſes bey gleicher Guͤte des Bodens ungleich groͤßer. Ein Niederſachſe braucht nicht weit zu gehen, um ſolche anzutreffen. Bey Braunſchweigz. B. thut ein Acker 12 bis 13 Rthlr. Pacht, der in Mecklenburg kaum 2 Rthlr. thut. Die Ver⸗ ſchiedenheit des Arbeits⸗ und Duͤngerpreiſes wird in der Folge erhellen.

Wenn gleich nicht jeder Landwirth dieſes Verhaͤltniß, wie er thun ſollte, berechnet: ſo fuͤhlt man es doch im allgemeinen; und daher begruͤndet ſich die landuͤbliche Kultur insge⸗ mein