Teil eines Werkes 
Zweyten Bandes : zweite Abtheilung (1801) Nachträge zu den ersten Capiteln des ersten Bandes enthaltend
Entstehung
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XVIII
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Theilung, vermoͤge Privat⸗Bills des Parla⸗ ments.. Koſtſpieligkeit derſelben.. Mangel an feſten Grundſaͤtzen bey Ertheilung dieſer Bills; wobey zu viel der Willkuͤhr der Commiſſarien uͤberlaſſen wird.. Abfindung des Grundeigenthuͤmers, deſſen In⸗ tereſſe in England hoch angeſchlagen wird, wenn er auch gar keinen Nießbrauch von der

Gemeinheit hatte.. Abfindung des Zehnten Widerſtreitende Forderungen der nifiberchg⸗

ten und Landeigenthuͤmer..

Wuͤnſche und Vorſchlaͤge, um eine allgemeine Theilungs⸗Bill und Feſtſetzung der Principien, wonach getheilt werden ſoll, 8 erwuͤrken

Hinderniſſe derſelben.

Ueber Legislatur der Gemeinheitstheilung

Privatives Land muß in England eingehaͤget werden....

Theilungen, welche im verwichenen Jahrhundert durch Parlaments⸗Bills vorgenommen ſind

Erfolg der Gemeinheits⸗Theilungen und Ver⸗ koppelungen in den verſchiedenen Grafſchaften, nach den Reports an den B. o. A.

Haupteinwendung gegen die Verkoppelungen in England: daß der Kornbau dadurch abnehme, und zu viel Land zu Graſe liegen bleibe

Entgegengeſetzte Beſorgniß in Teutſchland

Vortheile der Verkoppelung.

Schwierigkeiten, die ſich allenthalben einfinden, muͤſſen nicht abſchrecken.

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I. Land⸗